Zulassung zur Prüfung (Art. 3.3 des Reglements)
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) den eidg. Fachausweis „Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU“ besitzt
und
mindestens 3 Jahre Berufspraxis in einer Führungsfunktion in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) nachweisen kann;
oder
b) einen eidg. Fachausweis einer Berufsprüfung und gleichzeitig alle sechs Modul-abschlüsse „Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung
KMU“ nachweisen kann;
und
mindestens 3 Jahre Berufspraxisin einer Führungsfunktion in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) nachweisen kann;
oder
c) einen Abschluss auf der Tertiärstufe (Hochschule oder Höhere Berufsbildung) besitzt (mit total mindestens 350 Lektionen in den
Fachgebieten Unternehmensführung, Leadership und Personalmanagement, Organisation, Rechnungswesen, Marketing und Recht) und
mindestens 3 Jahre Berufspraxisin einer Führungsfunktion in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) nachweisen kann.
Die geforderte Berufspraxis muss bei Ablauf der Anmeldefrist erfüllt sein.
Vorbehalten bleiben die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr gemäss Ziffer 2.1 und die rechtzeitige und vollständige Abgabe der Diplomarbeit.
Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.