Zulassung zur Prüfung (Art. 3.3 des Reglements)
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) den eidg. Fachausweis „Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU“ besitzt
und
mindestens 3 Jahre Praxis in einer Führungsfunktion in einem kleinen oder mittleren Unternehmen KMU nachweisen kann;
oder
b) einen eidg. Fachausweis einer Berufsprüfung und gleichzeitig alle sechs Modulabschlüsse „Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU“ nachweisen kann;
und
mindestens 3 Jahre in Führungsfunktion in einem kleinen oder mittleren Unternehmen KMU nachweisen kann.
oder
c) ein Diplom einer Höheren Fachprüfung, ein Diplom einer Höheren Fachschule, einen Abschluss einer Fachhochschule oder einer Hochschule besitzt (mit mindestens 350 Lektionen in den Fachgebieten Unternehmensführung, Leadership und Personalmanagement, Organisation, Rechnungswesen, Marketing und Recht in einer der erwähnten Ausbildungen) und mindestens 3 Jahre Praxis in einer Führungsfunktion in einem kleinen oder mittleren Unternehmen KMU nachweisen kann.
Die geforderte Berufspraxis muss bei Ablauf der Anmeldefrist erfüllt sein.
Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.