Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU

Eine Fachfrau/ein Fachmann Unternehmensführung KMU ist in der Lage, ein kleines Unternehmen des Gewerbes in ihrem/seinem Berufsfeld operativ in allen Belangen zu führen. Die Fachleute sind auch in mittleren Unternehmen vielseitig als Führungspersonen einsetzbar.

Mit der performanzorientierten Abschlussprüfung zeigen die Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie die in den 6 Modulen umschriebenen Kompetenzen erworben haben und konkret in ihrer eigenen beruflichen Praxis anwenden und umsetzen. Sie sind auch in der Lage, diese Kompetenzen in andere Situationen und Unternehmen zu übertragen.

Der «Fachausweis Fachfrau/Fachmann Unternehmensführung KMU» wird erlangt durch den erfolgreichen Abschluss einer performanzorientierten Berufsprüfung. An der Abschlussprüfung werden die in den Modulbeschreibungen aufgeführten sowie in der Berufspraxis erworbenen Kompetenzen performanzorientiert und vernetzt geprüft. Performanzorientiert heisst, die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen, wie sie die, in den Modulen und über Berufserfahrung erworbenen Kompetenzen, in der eigenen beruflichen Praxis ganzheitlich anwenden und umsetzen.

Die Zulassungsbedingungen zur Abschlussprüfung können über verschiedene Wege erfüllt werden:

  • Über Modulbesuche und Modulabschlüsse
  • Über die Gleichwertigkeitsbestätigung
  • Über eine Kombination von Modulabschlüssen und Gleichwertigkeitsbestätigung einzelner Module
Basisinformationen

Zulassung zur Schlussprüfung

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt, wenn für alle sechs Module entweder der Nachweis einer bestandenen Modulprüfung oder eine Gleichwertigkeitsbestätigung erbracht wird.

 

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung1) in einem kleinen oder mittleren Unternehmen KMU in einer Führungsposition2) nachweist;

oder

b) über mindestens acht Jahre Berufserfahrung in einer KMU-Führungsposition verfügt;

und

c) über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt, welche ab Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre3) sein dürfen.

a) oder b) und c) müssen erfüllt sein.

 

  1. Die Berufserfahrung in einer Führungsposition wird in der Regel in einer Vollzeitstelle erlangt. Wird in einer Teilzeitstelle gearbeitet, muss diese mindestens 50 % umfassen und die verlangte Berufs­erfahrung wird entsprechend verlängert. Bsp.: Zwei Jahre Berufserfahrung in einer Vollzeitstelle entsprechen vier Jahre Berufserfahrung in einer 50 %-Teilzeitstelle.

  2. In einer Führungsposition arbeiten heisst, Führungs- und Managementaufgaben in einem  kleinen oder mittleren Unternehmen KMU wahrnehmen; mindestens 2 Mitarbeitende (inkl. Lernende) anlei­ten und beurteilen, sei dies bereits als Eigentümerin bzw. Eigentümer, Miteigentümerin bzw. Miteigentümer, oder als angehende Eigentümerin bzw. angehender Eigentümer, resp. Miteigen­tümerin/Miteigentümer.

    Ein Unterbruch in der Berufspraxis (z.B. Militärdienst in einer Führungsfunktion) wird als Teilzeit­arbeit zu 50 % angerechnet.
    Die Familienbetreuung wird ebenfalls zu 50 % angerechnet, sofern daneben eine mindestens
    50 %-Teilzeitstelle in einer Führungsfunktion wahrgenommen wird. Bsp.: arbeitet eine Frau zu
    60 % im Betrieb und betreut zu 40 % Familienangehörige, wird ihr die letztere Tätigkeit zu 20 % als Berufserfahrung angerechnet, so dass sie auf total 80 % Berufstätigkeit kommt.

  3. Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verlieren fünf Jahre nach der Ausstellung ihre Gültigkeit, Stichtag ist der Anmeldeschluss für die Berufsprüfung. In Ausnahmefällen entscheidet auf Antrag die QS-Kommission.
Mein Weg zur Prüfung

Besuch der sechs Module bei einem Ausbildungsanbieter und Bestehen aller sechs Modulprüfungen (rein formelle Bildung) ermöglichen die Zulassung zur Schlussprüfung.

 

Schlussprüfung

Erstellen eines Performanzdossiers, einer Präsentation und eines Fachgesprächs.

 

Ausbildungsanbieter

Kandidatinnen oder Kandidaten erreichen im Selbstbeurteilungstest mindestens 60 % der Kompetenzen in jedem der sechs Module.

Sie erstellen ein Gleichwertigkeitsdossier mit oder ohne Begleitprozess zum Nachweis der Berufserfahrung in den Modulkompetenzen (informelle Bildung).

Sie werden zu einem Plausibilisierungsgespräch eingeladen.

Mit der Bestätigung der Experten in allen sechs Modulen erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungszulassung.

 

Schlussprüfung

Erstellen eines Performanzdossiers, einer Präsentation und eines Fachgesprächs.

 

Dokumente

 

Adresse der Coaches für den Begleitprozess und
Anmeldeformular für das Plausibilitäts- und Validierungsgespräch

Informationen erhalten Sie beim Prüfungssekretariat.

Einige Kompetenzen können über die Gleichwertigkeit der Berufserfahrung mit einem Gleichwertigkeitsdossier nachgewiesen werden. Für Module, in welchen dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, werden die bestandenen Modulprüfungen bei einem Ausbildungsanbieter verlangt.

 

Schlussprüfung

Erstellen eines Performanzdossiers, einer Präsentation und eines Fachgesprächs.

 

Dokumente

 

Adresse der Coaches für den Begleitprozess und
Anmeldeformular für das Plausibilitäts- und Validierungsgespräch

Informationen erhalten Sie beim Prüfungssekretariat.

Die Prüfung

Sie erhalten das Formular für die Vorabklärung mit der Liste der einzureichenden Unterlagen bei unserem Prüfungssekretariat.

Sie erhalten das Anmeldeformular mit der Liste der einzureichenden Unterlagen bei unserem Prüfungssekretariat.

23. Berufsprüfung (Frühling 2025)
31.10.2024 Anmeldeschluss 31.01.2025 Abgabe Performanzdossier 05. - 16.05.2025 Fachgespräche 31.07.2024 Abgabe Gleichwertigkeitsdossier
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